Behinderung im Straßenverkehr vermeiden

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Abstellen von Fahrzeugen an engen Straßenstellen auch ohne Verbotsschild nicht gestattet ist (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO). Eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,05 m muss freibleiben, damit Müll- und insbesondere Rettungsfahrzeuge ungehindert passieren können.

Ebenso bitten wir zu beachten, dass auch Hecken und Sträucher nicht über die Grundstücksgrenze ragen dürfen.