Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen- und Jugendschöffen-Vorschlagslisten

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In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024–2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu diesem Schreiben. Sie können Ihre Vorschläge bis zum 13.04.2023 schriftlich an uns richten oder persönlich im Zimmer 02 (barrierefrei) abgeben.

Jugendschöffen

Neben den Schöffen am Amtsgericht und am Landgericht werden auch Jugendschöffen für Sitzungen der Jugendschöffengerichte und der Jugendkammer gesucht. Für sie gelten dieselben Eignungsvoraussetzungen.

Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen der Kalenderjahre 2024–2028 wird durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Aichach-Friedberg erstellt. Alle an diesem Ehrenamt interessierte Personen können sich beim Landratsamt Aichach-Friedberg – Kreisjugendamt – Münchener Str. 9, 86551 Aichach, melden.

Nähere Informationen finden Sie in den beiden angefügten Schreiben und auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz:

https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/