Aktuelle Meldungen

Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren zum 01.01.2022

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Art. 62 der Bayerischen Gemeindeordnung verpflichtet die Gemeinde Affing, von den Benutzern der Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen kostendeckende Gebühren zu erheben.